Gewerbeabfallentsorgung

Gewerbemüll, Entsorgung, Gewerbeabfall

Ersatzbrennstoff EBS

Die zur Herstellung von Ersatzbrennstoff verwendeten Abfälle können aus Haushalten, Industrie oder Gewerbe stammen. Die Aufbereitungstiefe ist von dem Einsatz des Ersatzbrennstoffes sowie von unterschiedlichen Qualitätsanforderungen des thermischen Verfahrens abhängig. Bis heute sind weder die Aufbereitung noch das Produkt Ersatzbrennstoff gesetzlich definiert, wobei zwischen festen und flüssigen Ersatzbrennstoffen unterschieden wird.

Bei der Behandlung von Abfällen wird entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden. Die Verwertung von Abfällen umfasst dabei insbesondere das Recycling, z.B. die Aufarbeitung von Materialien wie Aluminium, Glas oder Papier. Die Beseitigung von Abfällen umfasst bisher die Deponierung ebenso wie die thermische Behandlung von Abfällen.
Die gewonnene Energie bei der thermischen Behandlung von Abfällen beträgt derzeit weniger als ein Prozent des gesamten Primärenergieverbrauchs. Geht man davon aus, dass der gesamte thermisch verwertbare Anteil des Abfalls auch thermisch behandelt werden könnte, so betrüge der Anteil der Abfallenergie ca. drei Prozent des Primärenergieverbrauchs.
Die bei der thermischen Behandlung gewonnene Energie wird praktisch ausschließlich zur Erzeugung von Dampf verwendet. Der Dampf wird entweder zur Verstromung bzw. Bereitstellung von Fernwärme verwandt oder er wird an externe Verbraucher abgegeben.